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Führerscheinklassen B, BF17, B197, BE

Führerscheinklasse B, BF17, B197

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit auch Schaltfahrzeuge fahren zu dürfen, die praktische Fahrprüfung wird allerdings auf einem Automatikfahrzeug absolviert.

* 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug.
* eine 15 minütige Testfahrt auf einem Schaltfahrzeug mit einem Fahrlehrer.
* Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.
* Mit der neuen Schlüsselzahl B197 gibt es keine Einschränkungen mehr, somit dürfen auch Schaltfahrzeuge gefahren werden.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L

Führerscheinklasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17"), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.
Eingeschlossene Klassen: keine